Reitbuch

RFV St. Georg Osterwald u.U. e.V.

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von RFV St. Georg Osterwald u.U. e.V.

1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem RFV »St. Georg« Osterwald u.U. e.V. und dem Mitglied bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge.

Für alle Mitglieder gilt der aktuelle Aufnahmeantrag, für Reitschüler:innen und Paten gelten zusätzlich die aktuellen Reit- und Patenverträge, für Einsteller:innen außerdem die aktuellen Verträge über die Boxenmiete, für Nutzer:innen der Anlage überdies die festgelegten Verträge nach den momentanen Bedingungen.

Für alle gilt die Einhaltung der Reithallen- sowie der Stallordnung. Alle Verträge sind über unsere Homepage einzusehen.

Die Mitgliedschaft kann eigenständig beantragt werden, durch die Freischaltung und den Einzug der Jahresmitglied- sowie der Aufnahmegebühr wurde diese vom Verein angenommen. Anmeldung zum Reitunterricht, zur Boxenmiete oder einer weiteren Nutzung der Anlage ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Verein möglich. Eine alleinige Anmeldung über das Reitbuch ist in diesen Fällen ungültig.

2.) Gegenstand der Vereinbarung

Vertragsgegenstand für alle ist die Vereinsmitgliedschaft.

Gegenstand für Schüler:innen des Reitschulbetriebes ist der Reitunterricht, für Paten zusätzlich die Patenschaft, für Boxenmieter die Unterbringung des Pferdes in einer Box, für Nutzer der Anlage die festgelegten Verträge.

Die Verträge kommen zustande, indem sich das Mitglied in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt, bzw. eingescannt an die E-Mail info@reitverein-osterwald.de versendet und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

Der Reitunterricht kann je nach Vereinbarung und Freischaltung durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb. Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Ausbilderinnen.

Gruppen- sowie Einzelstunden finden exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde statt. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes vor Ort einzufinden hat. Longenstunden schließen den Unterricht zum Umgang, somit der Vor- und Nachbereitung des Pferdes ein. Die Buchung der 3er und 4er Gruppen kann nur nach Absprache mit der zuständigen Ausbilderin erfolgen, die Preisgestaltung ist dem Aushang, bzw. der Homepage zu entnehmen.

Für den Unterricht stehen Reithalle, Reitplatz und Ausreitgelände zur Verfügung.

3.) Risiko und Haftung

Betreten und Nutzung der Anlage sowie das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.

a. Haftung

Das Betreten sowie die Nutzung der Reitanlage geschieht auf eigene Gefahr. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.

Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände. Der Betrieb haftete ebenfalls nicht durch Schäden, die von Privatpferden verursacht wurden.

Die Teilnahme am Unterricht erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.

Haftpflichtversicherungen der Einsteller sind laut Vertrag festgeschrieben. Jeder Einsteller haftet für sein Privatpferd.

b. Aufsichtspflicht

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.

c. Hinweise

Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis benutzt oder betreten werden.

Das Füttern der Pferde ist für Reitschüler:innen nur nach Absprache gestattet. Das Reinholen der Pferde von den Paddocks, bzw. Weide ist nur nach Absprache mit den Trainerinnen erlaubt, gehört jedoch wie das Abäppeln als Vor- und Nachbereitung zum Unterricht.

d. Helmpflicht

Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm tragen.

e. Weitere Ausrüstung der Schulpferdereiter

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts und dem Umgang mit dem Pferd ist Pflicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

4.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.

Überweisungen sind nicht mehr möglich, es erfolgt die Umstellung auf Einzugsermächtigung über das SEPA Lastschriftverfahren. Diese Genehmigung wird mit Anmeldung in der Software Reitbuch.com zugestimmt. Mandatsreferenz ist der Nach- und Vorname sowie die Mitgliedsnummer. Der Kontoinhaber ist berechtigt innerhalb von acht Wochen ab Belastungsdatum die Erstattung zu verlangen. Sämtliche aus einer unberechtigt beantragten Rückerstattung entstehende Kosten werden vom Kontoinhaber übernommen, in Anspruch genommene Leistungen sind zu bezahlen.

Der Einzug der Jahresmitgliedschaft wird zu Beginn jedes Jahres per Lastschrifteinzug ausgelöst, gleichzeitig erfolgt die Zusendung der Rechnung per E-Mail. Der Einzug der nichtgeleisteten Arbeitsstunden des vorherigen Jahres geschieht ebenfalls zu Beginn des Folgejahres.

Reitunterricht:

Die Beträge für das festgelegte Stammplatz-Reitabo wird Anfang des Monats, die (zusätzlich) gebuchten Reitstunden werden zu Beginn des nächsten Monats eingezogen. Die Zustellung der Rechnung erfolgt ebenfalls zu diesem Zeitpunkt per E-Mail. Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.

Longenstunden, Kurse oder sonstige Veranstaltungen werden noch nicht über das Reitbuch angeboten sondern werden direkt in Absprache mit den Ausbildern angemeldet und bezahlt.

Einsteller:

Boxenmiete sowie Zahlungen für Zusatznutzungen werden auf Basis der aktuellen Verträge ebenfalls zu Beginn des Folgemonats per Lastschrift eingezogen, gleichzeitig erfolgt die Zustellung der Rechnung per E-Mail.

5.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.

6.) Buchung und Absage von Reitstunden

Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.

Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Reitabos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz können Termine, die rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert wurde, innerhalt von 4 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch.

Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.

7.) Hallennutzung

Während der bekannten Gruppenunterrichtszeiten ist die Nutzung der Halle für Privatreiter ausgeschlossen. Bei Unterricht in Kleingruppen ist nach Absprache eine zusätzliche Benutzung durch Privatreiter möglich.

Die Nutzung der Halle bei Teilnahme an privatem Einzelunterricht ist vorab über die Hallenbelegung im Reitbuch einzutragen.

Sowohl nach jeder Unterrichtsstunde, als auch nach jeder Nutzung durch Privatreiter ist die Halle abzuäppel, der Hufschlag zu harken und der Eingang zu fegen. Die Stallgasse ist im Anschluss an das Putzen sowohl vor, als auch direkt nach dem Reiten zu fegen.

8.) Vertragslaufzeit und Kündigung

Sämtliche Verträge beginnen mit der Abgabe des Anmeldebogens und laufen auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfristen entsprechen den jeweiligen Verträgen, eine Kündigung ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen.

9.) Genehmigung zur Verarbeitung der Daten

Das Mitglied/die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass die Kontaktdaten zu Vereinszwecken durch den Verein genutzt werden dürfen. Ihnen ist bekannt, dass die Einwilligung in die Datenverarbeitung der vorbenannten Angaben freiwillig erfolgt und jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.

10.) Fotos

Im Rahmen vereinsbezogener Veranstaltungen dürfen durch den Vorstand berechtigte Personen von jedem Mitglied Fotos und/oder Videos anfertigen. Diese Fotos/Videos dürfen u.a. auf der Vereinshomepage, Vereinsseiten in den Sozialen Medien, Presseerzeugnisse (z.B. regionale Presse, sportspezifische Presse) veröffentlicht werden. Zusätzlich dürfen diese Fotos und Videos inklusive personenbezogener Daten, wie Namen oder sichtbare Urkunden veröffentlicht werden. Diese Zustimmung ist jederzeit beim Vorstand zu widerrufen.

Trotz eines eventuellen Widerrufs dürfen und werden Fotos und Videos im Rahmen der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen des Vereins gefertigt und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden.

Es ist gestattet, auf der Reitanlage zu privaten Zwecken Foto- oder Videoaufnahmen anzufertigen, eine Veröffentlichung oder Weitergabe dieser Aufnahmen ist grundsätzlich NICHT zulässig. Einzelne Fotos oder Filmsequenzen dürfen in sozialen Medien nur dann veröffentlicht werden, wenn weder weitere Personen erkennbar, noch eindeutige Hinweise auf unseren Verein oder die Reitanlage enthalten sind. Mögliche Ausnahmen sind vorab mit dem Vereinsvorstand abzustimmen.